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Kalender - Feiertag Schweiz: Fronleichnam, Fronleichnamsfest

Was ist:

In der Schweiz ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den überwiegend katholisch bevölkerten Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis und Zug sowie in bestimmten Gemeinden der Kantone Aargau, Freiburg, Graubünden, Neuenburg und Solothurn.

Allgemein:

Fronleichnam wird am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest, dem zweiten Donnerstag nach Pfingsten, begangen (59. Tag nach dem Ostermontag) und fällt somit frühestens auf den 21. Mai und spätestens auf den 24. Juni. Fronleichnam ist immer auf den Tag genau zwei Monate nach dem Karsamstag. Der Donnerstag als Festtermin steht in enger Verbindung zum Gründonnerstag und der damit verbundenen Einsetzung der Eucharistie durch Jesus Christus selbst. Wegen des stillen Charakters der Karwoche erlaubt der Gründonnerstag keine prunkvolle Entfaltung der Festlichkeit. Aus diesem Grund wurde Fronleichnam auf den ersten Donnerstag nach der Osterzeit und der früheren Pfingstoktav gelegt. In Ländern, in denen Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag ist, kann das Hochfest auch am darauffolgenden Sonntag gefeiert werden.



Geschichte:

Das Fest der leiblichen Gegenwart Christi im Altarsakrament wurde erstmals 1246 im Bistum Lüttich gefeiert und 1264 von Papst Urban IV. zum Fest der Gesamtkirche erhoben. Es verehrt den in der Eucharistie wahrhaft gegenwärtigen Christus als Kommunion und Opferspeise.

Die wichtigste Voraussetzung des Festes war das vierte Laterankonzil, das die Wandlung der eucharistischen Gestalten mit der Transsubstantiationslehre präzisiert und zum Dogma erhoben hatte. Danach glauben Katholiken, dass in der Heiligen Messe die eucharistischen Gestalten wahrhaft zum Leib und Blut Christi werden, und Christus darin gegenwärtig ist und bleibt.

Parallel zu dieser Lehrentscheidung wurde von zahlreichen Hostienwundern berichtet, wie etwa dem, das einem ungläubigen böhmischen Mönch (Peter von Prag) auf seiner Pilgerreise nach Rom 1263 in dem mittelitalienischen Städtchen Bolsena widerfahren sein soll: Als er während der Eucharistie die Hostie brach, tropfte daraus Blut auf den Altartisch; die Hostie war also (über die Transsubstantiation hinaus) auch der Form nach zum Leib Christi geworden.

Die Schaffung des Festes geht auf eine Vision der heiliggesprochenen Augustiner-Chorfrau Juliana von Lüttich im Jahre 1209 zurück. Sie habe in einer Vision den Mond gesehen, der an einer Stelle verdunkelt war. Christus habe ihr erklärt, dass der Mond das Kirchenjahr bedeute, der dunkle Fleck das Fehlen eines Festes des Altarsakraments. Aus der Einführungsbulle „Transiturus hoc mundo“ geht aber auch hervor, dass Papst Urban IV. als primären Einführungsgrund des Festes den siegreichen Triumph über die Ketzerei favorisierte, welche die Transsubstantiation ja geleugnet hatte.

Vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Verzweckung des Festes (wie parallel des Reliquienkults) für die Gewinnung von Ablassgeldern ist es nicht verwunderlich, dass der Reformator Martin Luther ein ausdrücklicher Gegner des Fronleichnamsfestes war; er bezeichnete es 1527 als das „schädlichste aller Feste“ und betrachtete die Prozessionen als unbiblisch und als Gotteslästerung. Heute dagegen nehmen nicht selten evangelische Pastoren in Amtstracht an der Fronleichnamsfeier teil.

Das Zeitalter der Aufklärung brachte erneut Kritik an der Fronleichnamsprozession. Kritisiert wurde unter anderem das massenhafte Abholzen von Birken und Abbrechen von Reisern derselben, das Abschiessen von Salven und der nun als unziemlich empfundene Pomp. Im Kurfürstentum Bayern wurden 1781 Maskierungen und lebende Bilder bei Fronleichnamsprozessionen verboten, wenig später untersagte man das Schiessen. 1803 untersagte man Pferdeumritte, das Aufstellen von Bäumchen und das Anlegen von Blumenteppichen.

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