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Kalender - Feiertag Schweiz: Nationalfeiertag, Bundesfeiertag, 1. August

Was ist:

Der Tag wird in der gesamten Schweiz am 1. August begangen und ist ein gesetzlicher Feiertag. Interessanterweise ist das Datum ist jedoch historisch nicht belegt.

Allgemein:

Bundesfeiertag (französisch: jour de la fête nationale suisse; italienisch: giorno della festa nazionale svizzera; rätoromanisch (surselvisch): Fiasta naziunala Svizra; Rumantsch grischun: di da la festa naziunala) ist die offizielle Bezeichnung des Schweizer Nationalfeiertages. Üblicher im Schweizer Standarddeutschen sind die Bezeichnungen Bundesfeier bzw. 1. August. Er gedenkt des Bundesbriefs, abgeschlossen Anfang August 1291.

Das Datum ist jedoch historisch nicht belegt. Im Bundesbrief heisst es lediglich "im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August."

Seit dem 1. Juli 1994 ist der Schweizer Nationalfeiertag auch ein arbeitsfreier Tag, nachdem das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)" am 26. September 1993 angenommen hatte.



Geschichte:

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Gründungsmythos des Rütlischwurs durch einen neuen Gründungsmythos ersetzt. Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den ersten August als Bundesfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 zuhanden des Bundesrates verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen. Mit dem Bundesbrief von 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei Urkantonen festhielt, hatte man jedoch ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Namentlich der Bund zu Brunnen von 1315 galt vielen als Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht überhaupt von einer schrittweisen Entstehung der Eidgenossenschaft ausging. Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Aegidius Tschudis Datum des Rütlischwurs (8. November 1307) als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als Datum des Rütli-Schwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren. Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges – unter anderem mit dem Rütlirapport von General Guisan oder mit der 650-Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütlischwur-Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889 festgelegten Schweizer Bundesfeiertag.

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